Umwidmung von Wohnraum für Wohnscheinberechtigte -Bürgerinnen und Bürger sollen profitieren

09.11.2017

Themengebiet: Integration, Soziales, Wohnungs- und Städtebau, Menschen, Infrastruktur

In seiner letzten Sitzung ist der Hauptausschuss des Rates der Stadt Wesseling dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat der Umwidmung der Flüchtlingsunterkünfte in der Mertener Straße und in der Urfelder Straße in Wohnraum für Wohnungssuchtende mit Wohnberechtigungsschein entsprechend den Bestimmungen für geförderten Wohnraum („sozialer Wohnungsbau“) zugestimmt.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Manfred Rothermund: „Aus Sicht der CDU-Fraktion ist aber auch für die Standorte Jahnstraße und mittelfristig im kleinen Mölchen in Berzdorf eine solche Umwidmung erforderlich. So war es von Anfang an zugesagt und daher ist der ganzheitliche Ansatz folgerichtig“.

Für diese beiden Standorte wurde deshalb auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls eine Umwidmung beantragt. Im Einzelnen:

  • Potenzieller Nutzerkreis für die Gebäude ist zu erweitern.
  • Auch für Personen mit Wohnberechtigungsschein soll der Bezug ohne Umbaumaßnahmen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bzw. mit Ausnahmegenehmigungen eröffnet werden.
  • Unterbringungskonzept zur besseren Steuerung künftiger Bedarfe ist erforderlich. Die Verwaltung muss dies für alle Liegenschaften und Unterkünfte für Asylsuchende, unabhängig von ihrem Status, erarbeiten.

Wie ist es zu diesen Entwicklungen gekommenen?

  • Das Aufkommen der Asylbewerber und deren Status hat sich seit dem Beschluss zum Bau der Flüchtlingsunterkünfte verändert.
  • Die Stadt Wesseling bekommt in der Mehrzahl nur noch Asylbewerber mit Bleiberecht vom Land NRW zugewiesen.
  • Damit hat sich während der Bauphase die Zielgruppe und auch die Bedarfe an Wohnraum verändert.
  • Es gilt daher Lösungen zu finden, die der veränderten Nachfrage gerecht werden, die finanziell vertretbar sind und dem unterschiedlichen Baufortschritt an den vier Standorten Rechnung tragen.
  • Auch für Personen mit Wohnberechtigungsschein soll deshalb der Bezug ohne Umbaumaßnahmen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bzw. mit Ausnahmegenehmigungen eröffnet werden.
  • Besondere Bedeutung kommt den baurechtlichen Bestimmungen und den Vorgaben der einschlägigen Förderrichtlinien zu.
  • Das Belegungsrecht für die mit öffentlichen Mittel geförderten Häuser liegt bei der Stadt. Die CDU wird sich, wie versprochen, weiter dafür einsetzen, dass die Stadt die Häuser ausgewogen an Wesselinger Bürger und anerkannte Flüchtlinge vergibt.


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Rothermund

Vorsitzender der CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Wesseling