Für die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen in Wesseling

09.04.2024

Sicheres Schulumfeld ist kommunale Pflichtaufgabe. Verkehrswegekonzept als Antrag im Hauptausschuss. Fachausschüsse müssen beraten.

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Wesseling hat zusammen mit der Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN am 9. April  2024 den gemeinsamen Antrag zur Verbesserung der  Schuwegsicherug erläutert

Vor allem im Bereich der Wesselinger Grundschulen haben sich in den vergangenen Jahren
die Probleme mit sogenannten „Elterntaxis“ stark erhöht. Dadurch kommt es insbesondere
vor Schulbeginn immer wieder zu gefährlichen Situationen für Schülerinnen und Schüler, die
zu Fuß, dem Roller oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. "Es ist bereits ein bereits seit langem Eltern, Schulpflegschaften und Schulleitungen/Lehrerkollegien geäußerter Wunsch an die Politik hier tätig zu werden." so CDU Ratsmitglied Dr. Jürgen Löffler.  Die bisherigen Versuche durch Schulleitungen und Fördervereine, die Elternschaft zu sensibilisieren seien leider  nur von kurzzeitigen Effekten geprägt. Das von der CDU Fraktion schon als Auftrag an die Verwaltung auf den Weg gebrachte Verkehrswegekonzept muss dies mit einem neuen Faktor berücksichtigen.

Mit Ministerialerlass vom 26. Januar 2024 hat das Verkehrsministerium NRW eine rechtssichere
Grundlage geschaffen, damit Kommunen präventiv Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
für Kinder und Jugendliche im Umfeld von Schulen schaffen können. In dem
Erlass sind mögliche Varianten zur Einrichtung von sogenannten Schulstraßen aufgezeigt.
Eine Schulstraße bedeutet eine zeitweise Sperrung einer Straße für Kraftfahrzeug-Verkehr im
Umfeld einer Schule. Die Sperrmaßnahmen reichen z.B. von einer Beschilderung bis zur Errichtung
von Schranken oder versenkbaren Pollern.

Auftrag an die Verwaltung der Stadt Wesseling ist es nunmehr, dass im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrswegekonzeptes "Sicheres Schulumfeld" die neue Erlasslage zu berücksichtigen und Vorschläge für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durch eine temporäre Sperrung von Teilen oder ganzen Straßen vor den Wesselinger Schulen zu erarbeiten.

"Das erfordert natürlich, dass dabei alle Akteure an den Schulen (Schulverwaltungen, Lehrer*innen, Elternpflegschaft, Schülervertretung…) auch eingebunden werden. Dies gilt auch für die betroffenen Anwohner." so Löffler weiter.

Geeignete Maßnahmen sind einschließlich eines Vorschlages zur Umsetzung in den FAchausschüssen 
Schulausschuss bzw. ASU vorzustellen.