Planungsvarianten Rheinspange 553 auf Wesselinger Stadtgebiet

15.12.2020

Gemeinsamer Antrag im Rat der Stadt Wesseling. Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und WIR/FWW sowie der Vertreter "Die Linke".

1. StraßenNRW und der Verkehrsminister des Landes NRW werden aufgefordert, die zur vertiefen-den Untersuchung vorgesehenen Varianten auf Wesselinger Stadtgebiet nicht weiter zu verfolgen,
2. StraßenNRW wird aufgefordert, die bisherigen Untersuchungsergebnisse zur „Null-Variante“ un-verzüglich zu veröffentlichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Begleitung der weiteren Planungsschritte im Zusammen-hang mit der Rheinspange 553 eine externe juristische und fachliche Unterstützung vertraglich in Anspruch zu nehmen.
4. StraßenNRW wird aufgefordert, bei der Bewertungsmethode in der Basisbewertung die Zielfelder Umwelt und verkehrliche Wirkung höher zu bewerten als das Zielfeld Wirtschaftlichkeit. Im Ziel-feld "Umwelt" sind darüber hinaus die Belange des Menschen signifikant höher zu bewerten (bis-her unter 10%).

Alle bisher bekannten Planungsvarianten auf Wesselinger Stadtgebiet beeinträchtigen die Lebens-qualität der Wesselinger Bürgerinnen und Bürger mittel- und unmittelbar.
Die bereits heute bestehende hohe Lärmbelastung (siehe Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling 2015) und das Verkehrsaufkommen auf der A 555 im Bereich der Stadt Wesseling würde sich im Falle einer Realisierung einer Rheinspange 553 bei Urfeld (Rheinquerung Niederkassel-Urfeld) noch einmal erheblich erhöhen. Nach den Verkehrszählungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) für das Jahr 2018 beläuft sich das Verkehrsaufkommen auf der A 555 bei der Dauermess-stelle GODORF auf 76.259 Kfz/24 h. Straßen NRW geht von einer täglichen Verkehrsbelastung durch die neue Rheinspange 553 im Mittel von 63.000 Kfz/24h aus. Während an anderen Auto-bahnen mit hohem finanziellem Aufwand versucht wird, die Bürger vor Lärm zu schützen, würden in Wesseling bei Verfolgung der südlichen Trassenführungen aus vorrangig finanziellen Erwägun-gen heraus beträchtliche zusätzliche Belastungen geschaffen.

Die Antragsteller erachten es als nicht akzeptabel, dass die möglichen finanziellen Einsparungen, die durch eine Trassenführung der Rheinspange 553 durch das Gebiet der Stadt Wesseling allein auf Kosten der dauerhaften Beeinträchtigung der Gesundheit, der Lebensqualität und der Vermö-genswerte der Wesselinger Bürgerinnen und Bürger realisiert werden. Das langfristige Wohlerge-hen der Bürgerinnen und Bürger sind in jedem Fall höher zu bewerten als die finanziellen Vorteile der vorgestellten Trassenführungen durch Wesselinger Stadtgebiet. Zu berücksichtigen ist zudem der Schaden für die Attraktivität der Stadt Wesseling, den diese durch die Erhöhung der Lärmbe-lastungen und des Verkehrsaufkommens erleiden würde.