"Rheinspange 553" - Namensgebung ist Planungsgrund!

15.12.2020

CDU, SPD und FDP im Rat der Stadt Wesseling legen gemeinsamen Antrag für Nordvariante gemäß dem Ansatz des Bundesverkehrswegeplanes vor. 

Beschlusstext:
StraßenNRW und der Verkehrsminister des Landes NRW werden aufgefordert,
a. die Rheinspange 553 gemäß dem ursprünglichen Auftrag aus dem Bundesverkehrswegeplan umzusetzen - einschließlich der Prüfung einer Tunnelvariante V4T – Godorf,
b. die Auswirkungen des erhöhten Verkehrsaufkommens auf der A555 auf die Stadt Wesseling und ihre Bürgerinnen und Bürger durch eine Entscheidung für die Nordvariante (Godorf) vor einer abschließenden Entscheidung zu untersuchen. Dazu gehören auch die Auswirkungen, die sich durch Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Verkehrsnetz ergeben,
c. die Planung der verkehrlichen Anbindung (Zubringer für die Autobahn und Zuwege) in der Re-gion und die sich dadurch ergebenden Auswirkungen auf die Verkehrsströme ausführlich zu untersuchen und darzulegen und
d. die detaillierten Bewertungskriterien und -annahmen offenzulegen.

Begründung:
Aus Sicht der Antragsteller erfüllt grundsätzlich die Nordvariante bei Godorf den ursprünglichen Planungs-gedanken des Bundesverkehrswegeplans und führt zu einer nachhaltigen Entlastung des regionalen Ver-kehrsnetzes.