Unterbringung geflüchteter Menschen im Stadtgebiet

23.04.2024

Pressemitteilung der CDU Fraktion Wesseling zur Ratssitzung am 23.04.2024
 

Vollkommen überraschend hat uns die Planung der Verwaltung in Bezug auf das Schulschwimmbad erst vor kurzem erreicht. Mit der unverhohlenen Drohung, sollte der Rat dem "Vorschlag" nicht folgen, dann Hallen zu beschlagnahmen, wird massiv und - wie wir finden - ungebührlich Druck ausgeübt und lediglich die Wahl zwischen salopp gesagt Pest und Cholera gelassen. Den Unmut der Bevölkerung können wir da sehr gut nachvollziehen.

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bemessen wird der Zuweisungsschlüssel anhand der Einwohnerzahl und der Fläche. Das gilt auch für Wesseling. Doch die personellen und räumlichen Kapazitäten der Kommune sind erschöpft. Wesseling will helfen, aber die Ressourcen sind endlich.

Bautechnisch gibt es sicherlich gute Gründe auf die Sanierung des Bades zu verzichten. Aber hätte das nicht in die Gesamtbetrachtung des Haushalts gehört? Wenn unsere Informationen zutreffen, wurde Nutzern bereits ohne vorliegenden Ratsbeschluss gekündigt?

Weder wurde das Thema in den zuständigen Fachausschüssen beraten noch liegt ein Plan der Verwaltung vor, wie eine Sicherstellung der vielfältigen Nutzungen - insbesondere das schulische Schwimmen - allein im Gartenhallenbad sichergestellt werden soll. Die Schwimmfähigkeiten unserer Kinder haben - nicht zuletzt auch durch die Pandemie - signifikant abgenommen und es wird noch etliche Jahre brauchen, diese Defizite aufzufangen.

Wir wissen um unsere Verantwortung in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einerseits und dem als Ratsmitglieder geleisteten Eid, dem öffentlichen Wohl unserer Stadt und den Menschen zu dienen, andererseits. Doch Gesetz und Eid sind nicht mehr in Einklang zu bringen! Ein Ratsmitglied, dass sich verpflichtet seine Aufgaben zum Wohl der Gemeinde zu erfüllen, wird quasi gezwungen mit der nicht endenden Zuweisung bei der Unterkunftswahl gegen das Wohl der Gemeinde zu entscheiden.

Im Fall von Wesseling kommt erschwerend hinzu, dass wir - neben Frankfurt - mit der vor Ort angesiedelten chemische und petrochemischen Industrie von der SEVESO III Richtlinie wie sonst keine Kommune in Deutschland betroffen sind. Die prägenden Unternehmen der Chemie- und Raffinerieindustrie verarbeiten in ihren Betriebsbereichen in Wesseling verschiedene Gefahrstoffe, die unter die sogenannte „Seveso III-Richtlinie“ fallen.

Von der zur Verfügung stehenden Flächen von Wesseling sind rund 70 Prozent – und damit rund 28.000  von rund 40.000 Menschen - von dieser Richtlinie betroffen. Dies verhindert die Bereitstellung von Flächen für Flüchtlingsunterkünfte und damit entfallen Potentiale für neue Unterbringungsmöglichkeiten, die über unsere bisherigen Planungen und Projekte zur Erhöhung der Kapazitäten hinausgehen. Ob die Zuweisungen anhand dieser Fakten korrekt berechnet sind, lassen wir nunmehr prüfen.

Vor diesem Hintergrund und der vielfältig offenen Fragestellungen haben wir uns entschieden die Tagesordnungspunkte zu vertagen.

Neuen Kommentar schreiben