Feuer- und Rettungswache- Standort Hubertusstraße unterliegt Störfallrisiko

19.08.2020

Gutachten entzaubert Bürgermeister Pläne für neue Feuerwache!

"Für mich ist der Standort Hubertusstraße damit gestorben, wir dürfen die Gesundheit unserer Feuerwehrmitarbeiter nicht wissentlich in Gefahr bringen. ", kommentiert Fraktionschef Manfred Rothermund die Ergebnisse einer Untersuchung zur neuen Feuer- und Rettungswache. Die Planungen für die neue Feuer- und Rettungswache an der Hubertusstraße sind nicht belastbar.

Eine Verlegung an den Standort Hubertusstraße gefährdet die Einsatzbereitschaft der Wesselinger Feuerwehr bis hin zum Totalausfall.

Das belegt das Ergebnis einer Untersuchung zu den Auswirkungen der Seveso III Richtlinie der Stadt Wesseling auf die Standortwahl einer künftigen Feuer- und Rettungswache.

„Eine Verlagerung der Feuerwache zur Hubertusstraße ist, bedingt durch die aufgeführten Randbedingungen [Anm.: Auswirkungen der Seveso III Richtlinie der Stadt Wesseling auf die Standortwahl einer künftigen Feuer- und Rettungswache] bei größeren Schadensereignissen einsatztaktisch als höchst bedenklich einzustufen. Ein Totalausfall der Feuerwehr ist je nach Situation vorstellbar.“

So lautet in der Zusammenfassung das Urteil des Fachgutachtens des deutschlandweit anerkannten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen IHK vom Brandschutzbüro Dr. Schaaf. Die Untersuchung des renommierten Brandschutzexperten Dr. Schaaf aus Brühl erfolgte im Auftrag der Wesselinger CDU-Fraktion. Ein herber Rückschlag für Bürgermeister Erwin Esser, der zugleich als Dezernent die Verantwortung für die Wesselinger Feuerwehr trägt. Offenbar berücksichtigt dessen Entscheidung nicht die eigenen! städtische Regelungen zur Umsetzung 
der Seveso III Richtlinie. Im Extremfall muss die Feuerwache geräumt werden und ist nicht mehr nutzbar.

Dieses Fachgutachten wurde der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dass die Ergebnisse des Gutachtens für die weitere Bearbeitung und Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16. Juni 2020 zur Standortwahl einfließen.

Ein weiteres zwingend vorgeschriebenes Planungsdokument existiert ebenfalls nicht, ein aktueller Brandschutzbedarfsplan.
Der Brandschutzbedarfsplan stammt aus 2012!
Die fachspezifischen Anforderungen für die Feuer- und Rettungswache werden durch den Brandschutzbedarfsplan definiert. Die Umsetzung dieser Anforderungen, insbesondere die Bewertung eines geeigneten Standortes, hängen von den örtlichen städte- und raumplanerischen Rahmenbedingungen ab. Die CDU-Fraktion hatte mehrfach diesen dafür notwendigen Brandschutzbedarfsplan angemahnt.

Einen Kartenausschnitt aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Wesseling zur Seveso-III-Richtlinie und um den Standort der neuen Feuer- und Rettungswache ergänzt ist als pd am Ende diesen Beitrages beigefügt.